Anhänger

Auflaufgebremste Anhänger

Bei auflaufgebremsten Anhängern wirkt die Bremse, wenn das Zugfahrzeug bremst.

Durch die Verzögerung schiebt der Anhänger auf das Zugfahrzeug, was die Auflaufbremse aktiviert. Eine mechanische Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und der Anhängerbremse sorgt dafür, dass sich die Bremsen im Anhänger betätigen, sobald der Anhänger "aufläuft". Dies passiert durch eine Zugstange, die die Bremskräfte auf die Räder des Anhängers übertragt.

Das zulässige Gesamtgewicht liegt bei 3,5 Tonnen.

Ungebremste Anhänger

Ungebremste Anhänger haben keine eigene Bremsanlage. Sie werden ausschließlich durch die Bremsen des Zugfahrzeugs gestoppt. Diese Art von Anhänger ist in der Regel leichter und für geringere Lasten konzipiert, bis zu einem Gesamtgewicht von 750 kg.

Elektrisch oder hydraulisch gebremste Anhänger

Diese Anhänger verwenden separate Bremssysteme, die elektronisch oder hydraulisch gesteuert werden. Bei elektrisch gebremsten Anhängern wird das Bremssystem durch ein Signal vom Zugfahrzeug aktiviert, oft in Kombination mit einem Bremskontrollmodul im Fahrzeug. Hydraulisch gebremste Anhänger funktionieren ähnlich, aber mit hydraulischem Druck, der die Bremse aktiviert.

Werden eher für größere Lasten wie Trailer, Wohnanhänger oder ähnliches verwendet.

TÜV

Für die Anhänger gilt i.d.R. eine Frist von 2 Jahren, bei Spezialanhängern (z.B. landwirtschaftlich) kann dies allerdings abweichen.

Geprüft wird bei den Anhängern: das Beleuchtungssystem, die Bremsen (z.B. die Auflaufbremse), die Reifen, Rahmen & Karosserie, Kupplung (wie z.B. die Sicherheitskupplung), Fahrwerk & Stoßdämpfer.

Die TÜV-Plakette ist beim Anhänger ebenfalls auf dem Kennzeichen montiert und gibt auch das Datum der nächsten HU an.

 

Verpasster TÜV-Termin und sie werden erwischt, folgen diese Strafen:

  • < 2 Monate: Milder Verstoß, (meist) keine Strafe
  • Ab 2 Monaten: 15 bis 25 € Bußgeld
  • Ab 8 Monaten: bis zu 60 € und 1 Punkt in Flensburg

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